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Der Ausverkauf bei der Telekom AG geht weiter. Schon wieder soll eine zentrale Niederlassung des Konzerns ausgegliedert werden.
Dieses Mal ist es die „Kundenniederlassung Spezial" mit Sitz in Halle und Standorten in der gesamten Bundesrepublik.
Sie wird in die Vivento Customer Services GmbH abgeschoben.

Der Vorstand treibt sein skandalöses Geschäftsgebaren auf dem Rücken der Beschäftigten und deren Familien weiter.

Ver.di befürchtet, dass die KNL S-Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aus der VCS GmbH heraus verkauft werden. Die Erfahrungen der letzten Monate bestätigen dies.

Im Beschäftigungsbündnis 2004 wurde die VCS GmbH vom Telekomvorstand als eines der beiden Geschäftsmodelle gebildet, mit dem Auftrag, externes Geschäft zu aquirieren, um Arbeitsplätze zu sichern und rationalisierungsbetroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Arbeitsplatz zu bieten. Seit Ende 2006 wird sie durch den Vorstand der Telekom als Verschiebebahnhof aus dem Konzern heraus missbraucht.
ver.di berät derzeit die nächsten Schritte.
Die Landesregierungen der betroffenen Bundesländer werden aufgefordert, sich einzumischen um nicht tatenlos zuzusehen, wie gut qualifizierte Arbeitskräfte in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt werden. Und dies alles unter dem Deckmantel des Schutzparagrafen 613a BGB.
Es geht um 3300 zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Was kommt auf die Beschäftigten der KNL S in der VCS ab 01.September 2007 zu?

  • durch den Betriebsübergang nach §613a BGB ist es gesetzlich geregelt, dass alle Tarifkräfte ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs den Tarifverträgen, die in der VCS gelten, unterliegen. Entsprechend des UTV unterliegen diesem Tarifvertrag auch die Beamten.

das heißt:

gemäss §10 UTV VCS gelten
1. der Manteltarifvertrag Telekom
2. der TV betriebliche Altersversorgung
3. Arbeitszeitkontentarifvertrag
4. der Entgelttarifvertrag mit Ausnahmen hinsichtlich der Eingruppierung, Höhergruppierung, verschiedener Zulagen
5. §§7 und 8 des TV Sonderregelung(Unkündbarkeitsbestimmungen)
in der Fassung vom 29.02.2004 fort

Die Rechte aus den Tarifverträgen
1. zur Förderung der Teilzeitarbeit
2. TV Arbeitsjubiläen
3. Bildschirmtarifvertrag
4. Telearbeits-Tarifvertrag
gelten in der Fassung vom 29.02.2004 fort

Konkret:
- die WAZ erhöht sich auf 38 Stunden
- das Entgeltniveau wird auf 91,25% abgesenkt, Grundlage bilden die Entgelttabellen 38-Stunden-Woche vor dem Wechsel zur VCS (herauszurechnen ist dabei das Weihnachts -und Urlaubsgeld)
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden wieder als Einmalzahlungen gewährt
- V-Gruppen werden in T-Gruppen umgewandelt z.B. V1 in T5, V2 in T6, V3 in T7, V4 in T8,V5 in T9, V6 in T10
- Beschäftigungszeiten bestehen fort
- entsprechend einer vorzunehmenden Leistungsbeurteilung erhält der Mitarbeiter halbjährlich Leistungsentgelt
- Altersteilzeitverträge werden nach §613a BGB mit übernommen
- der besondere Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer wird mit übernommen
- der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen gilt bis 31.12.2008

Aber:
-
es gibt keine tarifvertragliche Abfindungsregelung
- Gruppenstufensprünge nach ERTV werden nicht mehr vorgenommen
- der TV Rationalisierungsschutz gilt nicht in der VCS GmbH

Real existierende Gefahrenpotentiale:
-
Verkauf einzelner Standorte an externe CC-Betreiber und damit Verkauf aus dem Konzern heraus, dies kann durch erneuten Betriebsübergang erfolgen

Folge:
die Konditionen aus der VCS GmbH gelten wiederum für ein Jahr, danach kann der neue Arbeitgeber die individuellen Arbeitsverhältnisse negativ verändern, sollte es nicht gelingen Regelungen zu tarifieren

Für die Beschäftigten der VCS GmbH konnte Schutz und Sicherheit innerhalb der VCS GmbH durch ver.di geregelt werden. Dies muss auf hohem Niveau fortgeführt werden.

Schutz und Sicherheit gibt es nicht im Sommerschlussverkauf-
Schutz und Sicherheit gibt es nur mit ver.di

Wer es noch nicht ist, sollte es schnellstens werden
Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

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