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  • Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  • Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind Warnstreiks auch verhandlungsbegleitend zulässig:
    „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während
    noch laufender Tarifverhandlungen zulässig" (BAG v. 12.9.1984).
    „In der Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen liegt die freie und nicht nachprüfbare
    Entscheidung der Tarifvertragspartei, dass sie die Verhandlungsmöglichkeiten ohne
    begleitende Arbeitskampfmaßnahmen als ausgeschöpft ansieht" (BAG v. 21.6.1988).
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Liebe Kol leginnen und Kollegen,

nunmehr haben alle 3 Niederlassungen ihren Versuch gestartet , die Arbeitnehmer im Vorfeld von eventuell geplanten Warnstreiks einzuschüchtern.
Dies ist bezeichnend für den neuen Umgang mit den Mitarbeitern und zeigt deut lich, dass die Chefetagen der Telekom wohl der Meinung sind, das Grundgesetz Art . 9 außer Kraf t setzen zu können und die herrschende Rechtsprechung gleich mit .
Entgegen ihrer eigenen Informat ion, versuchen sie die Front mit Androhungen zu arbeitsrecht lichen Konsequenzen zu brechen.

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Europa ja, Sozialdumping nein!

Aktionsaufruf zum 11.02.2006

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Speziell im Arbeitskampf kommt es auf jede und jeden an ! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken. Dies ist in Artikel 9 III des Grundgesetzes garantiert.

Da die Telekom in letzter Zeit dazu neigt, die Beschäftigten bewusst mit der Verbreitung falscher Rechtsauffassungen zu verunsichern und erfahrungsgemäß gerade zu Streikzeiten Hektik aufkommt, wollen wir nachstehend einige rechtlich verbindliche Hinweise für den Fall der Fälle geben, damit sich die streikenden KollegInnenkeine unnötigen Sorgen machen müssen.

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Aktionsaufruf zum 21.10.2006

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