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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Woche haben zahlreiche Beschäftigte aus dem Landesfachbereich 9 Südost die Arbeit niedergelegt und für ihre berechtigten Forderungen gekämpft.

Unter großem medialen Interesse liefen die Warnstreiks in fast allen Teilen unseres Landesfachbereiches. Die Teilnehmerzahl konnte von ca. 600 am 12.4.2007 auf 1320 Beschäftigte am 17.4.2007 mehr als verdoppelt werden.

68 Kolleginnen und Kollegen haben über die Warnstreiks den Weg in unsere Solidargemeinschaft gefunden. Herzlich Willkommen!

Wir sprechen allen Beteiligten und den Organisatoren unseren herzlichsten Dank aus.
Die nächsten Wochen werden weiterhin vom Kampf geprägt sein.
Dafür brauchen wir alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort!

Eure landesbezirkliche Arbeitskampfleitung

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Folgender Aufruf erreichte uns zur Namensgebung des neu gebildeten Landesbezirkes Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Inhaltlich geht es um Kritik am Namensvorschlag insbesondere vor dem Hintergrund der Deutschen Geschichte.

www.wir-sind-nicht-mitteldeutschland.de

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 Ps.: Schon mal drüber nachgedacht wo Ostdeutschland ist, wenn wir Mitteldeutschland sind?

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Erste Warnstreiks in Sachsen, Sachsen-Anhal t und Thüringen

Liebe Kol leginnen und Kol legen,
gestern haben erstmals auch Beschäftigte aus dem
Landesfachbereich 9 Südost die Arbeit niedergelegt.
Unter großem medialen Interesse und ohne Zwischenfäl le l iefen
die Warnstreiks in Hal le, Dresden und Gera erwartungsgemäß
gut an.
Dafür sprechen wir allen Beteil igten und den Organisatoren unseren
herzl ichsten Dank aus.
Eure landesbezirkliche Arbeitskampfleitung

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  • Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  • Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind Warnstreiks auch verhandlungsbegleitend zulässig:
    „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während
    noch laufender Tarifverhandlungen zulässig" (BAG v. 12.9.1984).
    „In der Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen liegt die freie und nicht nachprüfbare
    Entscheidung der Tarifvertragspartei, dass sie die Verhandlungsmöglichkeiten ohne
    begleitende Arbeitskampfmaßnahmen als ausgeschöpft ansieht" (BAG v. 21.6.1988).
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Liebe Kol leginnen und Kollegen,

nunmehr haben alle 3 Niederlassungen ihren Versuch gestartet , die Arbeitnehmer im Vorfeld von eventuell geplanten Warnstreiks einzuschüchtern.
Dies ist bezeichnend für den neuen Umgang mit den Mitarbeitern und zeigt deut lich, dass die Chefetagen der Telekom wohl der Meinung sind, das Grundgesetz Art . 9 außer Kraf t setzen zu können und die herrschende Rechtsprechung gleich mit .
Entgegen ihrer eigenen Informat ion, versuchen sie die Front mit Androhungen zu arbeitsrecht lichen Konsequenzen zu brechen.

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Europa ja, Sozialdumping nein!

Aktionsaufruf zum 11.02.2006

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